FAQ
Sind auch WEGs von der Informationspflicht betroffen?
WEGs werden in der Verordnung nicht ausdrücklich genannt. Die Verordnung spricht von „Gebäudeeigentümern“. Damit lässt sich eine Zuständigkeit der Gemeinschaft begründen.
FAQ
WEGs werden in der Verordnung nicht ausdrücklich genannt. Die Verordnung spricht von „Gebäudeeigentümern“. Damit lässt sich eine Zuständigkeit der Gemeinschaft begründen.