FAQ

Bis wann müssen Eigentümer und Eigentümerinnen die spezifischen Informationen mitteilen?

Eigentümer und Eigentümerinnen müssen die Informationen bis 31. Oktober 2022 bzw. bis spätestens einen Monat nach Erhalt der spezifischen Informationen des Gas- bzw. Wärmelieferanten versenden. Erhalten Sie von ihrem Versorger lediglich allgemeine Informationen, so teilen Sie ihren Mietenden ihrerseits allgemeine Informationen mit.

Fristen

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