Eigentümer und Eigentümerinnen müssen die Informationen bis 31. Oktober 2022 bzw. bis spätestens einen Monat nach Erhalt der spezifischen Informationen des Gas- bzw. Wärmelieferanten versenden. Erhalten Sie von ihrem Versorger lediglich allgemeine Informationen, so teilen Sie ihren Mietenden ihrerseits allgemeine Informationen mit.

Fristen

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