Fakultative Temperaturabsenkung durch Mietende

  1. Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mietende zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, werden vorübergehen ausgesetzt.
  2. Erhalten bleibt: Die Pflicht von Mietenden durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden von der Wohnung abzuwenden.

Heizung für Schwimm- und Badebecken

  1. Private Schwimm- und Badebecken dürfen nicht mehr mit Gas oder Strom geheizt werden.
  2. Dies gilt sowohl drinnen als auch draußen.
  3. Ausnahme: Die Beheizung ist notwendig für therapeutische Anwendungen.
  4. Nicht Betroffen: Becken in Schwimmbädern, Hotels o.ä.

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