Die CO₂-Kosten, welche die Mieter tragen, richten sich in erster Linie nach dem CO₂-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr. Für die Aufteilung wird das 10-Stufen-Modell (CO2KostAufG Anlage zu den §§ 5 bis 7) herangezogen.

Zur groben Orientierung kann der CO₂-Kostenrechner auf unserer Website dienen: https://www.brunata-metrona.de/infocenter/know-how/CO2-rechner/

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