Die Energie­effizienz­richtlinie (EED)

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED)

Die Energie­effizienz­richtlinie (EED)

Heizen und die Erzeugung von Warmwasser verursachen fast ein Drittel des gesamten Energieverbrauches in Deutschland. Hier sind hohe Einsparungen möglich. Die novellierte Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) ist im Dezember 2018 in Kraft getreten und soll eine effizientere Nutzung von Energie unterstützen. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland zum 1.12.2021 durch Inkrafttreten der novellierten Heizkostenverordnung (HeizkostenV).

Ziel der EED

Zile der EED

Die EED hat das übergeordnete Ziel, den Energieverbrauch innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Ein angepasstes Verbrauchsverhalten soll zu Energieeinsparungen, speziell für die Wärme-, Kälte- und Warmwasserversorgung, führen.

Doch nur wer seinen Verbrauch kennt, kann sein Verbrauchsverhalten optimieren. Deshalb sollen Verbrauchende zukünftig unterjährig und regelmäßig über ihren Energieverbrauch informiert werden. Für die Immobilienwirtschaft ergeben sich damit wichtige Änderungen.

Daraus resultierende Vorgaben für die Immobilien­wirtschaft

2020

Seit dem 25.10.2020 dürfen nur noch fernablesbare Erfassungsgeräte (Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler) installiert werden, sofern der technische Aufwand und die Kosten in akzeptabler Relation zur Energieeinsparung stehen.

2022

Seit dem 01.01.2022 erhalten Nutzende mit fernablesbaren Erfassungsgeräten ihre Verbrauchsinformationen mindestens monatlich. Die Informationen können online verfügbar sein und aktualisiert werden, wie es das Erfassungssystem erlaubt.

2027

Bis spätestens 01.01.2027 muss der restliche Gebäudebestand mit fernablesbaren Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Bereits verbaute, nicht fernablesbare Erfassungsgeräte müssen bis zu diesem Zeitpunkt ausgetauscht werden. Die Ablesung erfolgt dann automatisiert, so dass die Wohnungen nicht mehr betreten werden müssen.

Sicherheit durch rechtzeitiges Handeln

Da alle nichtfernablesbaren Erfassungsgeräte bis spätestens zum 01.01.2027 durch fernablesbare Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler ersetzt sein müssen, besteht in der Immobilienwirtschaft schon jetzt Handlungsbedarf.

Wegen unterschiedlicher Eichfristen der verschiedenen Erfassungsgeräte und den dadurch bedingten Pflichtterminen für den Eichaustausch empfehlen wir bereits heute den Einsatz fernablesbarer Erfassungsgeräten.

Wer aktuell noch nichtfernablesbare Geräte installiert, muss spätestens bis zum Fristende der Heizkostenverordnung (31.12.2026) erneut tätig werden, unabhängig von der Eichgültigkeit der Geräte. Auch bei einem Einsatz von nicht eichpflichtigen Heizkostenverteilern kann das einen wirtschaftlichen Verlust bedeuten, da diese Geräte eine über das Fristende der Heizkostenverordnung hinausgehende Lebensdauer haben und somit auch von einem frühzeitigen Austausch betroffen sind.

Sicherheit durch rechtzeitiges Handeln

Lösungen für die Immobilienwirtschaft

Fernablesbare Erfassungsgeräte

Eine zukunftssichere Funktechnik ist Voraussetzung für die unterjährige Verbrauchsinformation. Das METRONA Funksystem von BRUNATA-METRONA erfüllt bereits heute alle Anforderungen der Heizkostenverordnung und bietet rechtliche Sicherheit für Vermietende sowie höheren Komfort für die Wohnungsnutzende.

Vorteile

  • Sichere Fernablesung ohne Betreten der Wohnung
  • Die Privatsphäre von Mietenden wird nicht gestört
  • Terminabsprachen entfallen
  • Monatswerte können für den Mieterwechsel verwendet werden
  • Verbrauchsschätzungen durch nicht anwesende Mietende entfallen

Energieeffizienz verstehen und Kosten sparen

Nutzende können ihren individuellen Energieverbrauch nur dann anpassen, wenn sie ihre aktuellen Verbrauchswerte kennen. Deshalb bieten wir Ihnen innovative Lösungen, die Verbräuche für Nutzende transparent und sicher darzustellen. So erfüllen Sie die Vorgaben der Heizkostenverordnung und die Anforderungen an die unterjährigen Verbrauchsinformationen.

Energieeffizienz verstehen und Kosten sparen

FAQ

Die Mitgliedsstaaten der EU müssen die Regelungen in nationales Recht umsetzen. In Deutschland ist dies mit Inkrafttreten der novellierten Heizkostenverordnung am 1.12.2021 erfolgt.

Geeignet sind elektronische Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler, die eine Fernablesung der erfassten Verbrauchswerte außerhalb der Wohnung ermöglichen.

Erfassungsgeräte ohne Möglichkeit zur Fernablesung, wie zum Beispiel Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip, sind nicht geeignet und müssen bis zum 01.01.2027 durch fernablesbare Geräte ersetzt sein.

Rauchmelder unterliegen weder der EED noch der Heizkostenverordnung.

Ferninspizierbare Rauchmelder sind aber Bestandteil des METRONA Funksystems und sorgen dafür, dass die Wohnung der Mietenden auch für eine Inspektion des Rauchmelders nicht betreten werden muss.

Das METRONA Funksystem erfasst nur die für die Abrechnungserstellung bzw. für den Rauchmelderservice auch tatsächlich benötigten Daten.

Übertragen werden lediglich die Verbrauchsdaten (Monatsend- und Stichtagswerte), Zustandsdaten zur Erkennung von Funktionsstörungen oder Geräteausfällen sowie gerätespezifische Daten zur Sicherstellung der Systemintegrität eines Erfassungsgeräts bzw. eines Rauchmelders.

Die Zuordnung der Zählerstands- bzw. Statusdaten eines Gerätes zu einer Liegenschaft und dem jeweiligen Nutzenden erfolgt ausschließlich im BRUNATA-METRONA-Rechenzentrum.