Bundestag ebnet Weg für schnelleren Wohnungsbau

Veröffentlicht am: 09.10.2025
Am 9. Oktober 2025 hat der Bundestag den sogenannten „Bau-Turbo“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Verfahren zu vereinfachen und deutlich zu beschleunigen, um dringend benötigten Wohnraum schneller zu schaffen. Im Fokus stehen dabei insbesondere Neubauten, Nachverdichtungen, Aufstockungen und Umnutzungen.

Kernstück der Regelung ist der neu eingeführte § 246e Baugesetzbuch (BauGB), der bis Ende 2030 befristet gilt. Er erlaubt es, unter bestimmten Bedingungen von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen – sofern dadurch Wohnraum entsteht oder reaktiviert wird. Die Regelung gilt nur, wenn die betroffene Gemeinde dem Vorhaben ausdrücklich zustimmt. Ein Rechtsanspruch auf Zustimmung besteht nicht, wodurch die kommunale Planungshoheit gewahrt bleibt.

Ein wesentliches Element des Gesetzes ist die sogenannte Genehmigungsfiktion. Wird innerhalb von drei Monaten nach Bau-Antragstellung keine Entscheidung getroffen, gilt das Vorhaben automatisch als genehmigt. Die Genehmigungsfiktion soll die Planungssicherheit für Investoren erhöhen und Prozesse in den Kommunen beschleunigen.

Der Bau-Turbo ermöglicht auch Erleichterungen beim Lärm- und Umweltschutz, etwa durch Ausnahmen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Für Bauvorhaben ist die TA Lärm relevant, wenn zu prüfen ist, ob ein geplanter Standort für Wohnnutzung geeignet ist – insbesondere in der Nähe von Gewerbebetrieben, Verkehrswegen oder anderen Lärmquellen. Im Rahmen des Bau-Turbos sieht das neue Gesetz unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von den Vorgaben der TA Lärm vor, um Wohnungsbau in innerstädtischen Lagen zu erleichtern. Dabei gilt jedoch weiterhin, dass keine erheblichen zusätzlichen Umweltauswirkungen entstehen dürfen.

Nicht alle Flächen oder Vorhaben sind von den neuen Regelungen erfasst. Ausgenommen sind unter anderem Projekte außerhalb geschlossener Ortslagen oder solche, die die städtebauliche Entwicklung grundlegend beeinträchtigen würden. Auch bei erheblichen Umweltauswirkungen greift die Sonderregelung nicht.

Für Immobilienbetreiber und Eigentümer ergeben sich durch den Bau-Turbo neue Chancen, insbesondere bei der Entwicklung bislang schwieriger Standorte oder bei der Umnutzung leerstehender Gebäude. Gleichzeitig ist die praktische Umsetzung stark von der Kooperationsbereitschaft der Kommunen abhängig. Der Bund plant, die Wirksamkeit der Regelung regelmäßig zu evaluieren.

Empfehlenswert ist eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Bauämtern, um das Potenzial des Bau-Turbos optimal auszuschöpfen. Vorhaben sollten zudem auf Umweltverträglichkeit geprüft und gut dokumentiert werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Da die Regelung zeitlich begrenzt ist, empfiehlt es sich, Projekte zügig zu planen und zu beantragen.