Verification of Payee (VOP): So vermeiden Sie Warnmeldungen

Veröffentlicht am: 21.10.2025
Seit dem 9. Oktober setzen Banken im europäischen Zahlungsraum die „Verification of Payee“ (VOP) um. Diese Empfängerkontrolle soll sicherstellen, dass der Kontoinhaber zum angegebenen Namen und zur IBAN passt. Ziel ist, Fehlüberweisungen und Betrugsversuche zu vermeiden. Für Zahlungspflichtige kann die Prüfung jedoch zu Rückfragen oder abgelehnten Zahlungen führen.

Bei Überweisungen kann es vorkommen, dass Banken eine Warnmeldung anzeigen, wenn der Name oder die Schreibweise nicht exakt mit den hinterlegten Kontodaten übereinstimmt. Diese Meldung bedeutet nicht, dass die Zahlung unzulässig ist. Sie weist lediglich auf eine Abweichung hin.

IBAN und Empfängername vor Überweisung prüfen

Damit Zahlungen reibungslos ausgeführt werden, sollten Kundinnen und Kunden die IBAN und den Empfängernamen genau so verwenden, wie sie auf den Rechnungen angegeben sind. Abkürzungen, alternative Schreibweisen oder Ergänzungen im Empfängernamen können zu einer Warnung oder Nichtausführung eines Überweisungsauftrags führen.

Ganz einfach: SEPA-Mandat

Wenn Sie mögliche Schwierigkeiten bei der Zahlungsabwicklung vermeiden möchten, können Sie BRUNATA-METRONA ein SEPA-Mandat erteilen. Die Beträge werden dann automatisch und korrekt abgebucht. Details dazu finden Sie unter www.brunata-metrona.de/sepa