Unterjährige Verbrauchsinformationen
Mitteilung Mieterwechsel durch den Eigentümer
Unterjährige Verbrauchsinformationen – Mitteilung Mieterwechsel durch den Eigentümer
Die unterjährige Verbrauchsinformation muss dem Wohnungsnutzer/Mieter mitgeteilt werden. Mieterwechsel in Ihrer Nutzeinheit teilen Sie uns bitte über das folgende Formular mit.
Bitte beachten Sie:
Die Angaben zur Liegenschafts- und Nutzernummer entnehmen Sie bitte Ihrer letzten Heizkostenabrechnung.
Achten Sie hierbei besonders auf die korrekte Nutzernummer der Nutzeinheit, für die Sie den Mieterwechsel mitteilen.