Die E-Rechnung wird Pflicht –
für Sie bleibt es gewohnt übersichtlich.
Die E-Rechnung wird Pflicht –
für Sie bleibt es gewohnt übersichtlich.
Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend. Wir stellen den Rechnungsversand bis spätestens 31. Dezember 2026 auf die E-Rechnung um.
Damit wir Ihre Rechnungen künftig per E-Mail zustellen können, benötigen wir Ihre Rechnungs-E-Mail-Adresse. Teilen Sie uns diese bitte jetzt mit. So kann die Umstellung rechtzeitig erfolgen und Ihre Rechnungen werden künftig digital und gesetzeskonform bereitgestellt.
Ihre E-Rechnung enthält die gesetzlich erforderlichen strukturierten Rechnungsdaten im XML-Format. Damit Sie Ihre Rechnung weiterhin bequem lesen können, verbinden wir diese im ZUGFeRD-Format mit einer PDF-Ansicht in einer Datei. Achten Sie bereits beim Rechnungsempfang auf eine GoBD-konforme Archivierung der vollständigen Rechnungsdatei einschließlich der XML-Daten. Wir empfehlen, auch die zugehörige E-Mail zu archivieren.
Gesetzliche Fristen im Überblick
Die E-Rechnung kommt – stellen Sie jetzt um
Bereits seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das gilt grundsätzlich auch für Vermieter und Kleinunternehmer. Ab 2027 ist der Versand als E-Rechnung verpflichtend. Daher stellen wir den Rechnungsversand bis spätestens 31. Dezember 2026 schrittweise auf die E-Rechnung um.
So einfach stellen Sie um
In wenigen Schritten zur E-Rechnung
Welche Formate werden unterstützt
ZUGFeRD – unser Standardformat für die E-Rechnung
ZUGFeRD verbindet eine lesbare PDF-Rechnung mit eingebetteten XML-Daten. Sie können die Rechnung wie gewohnt ansehen, speichern oder ausdrucken. Gleichzeitig können die strukturierten Daten von Ihrer Buchhaltungs- oder Verwaltersoftware weiterverarbeitet werden.
Eine reine PDF-Datei ohne strukturierte Rechnungsdaten ist keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne. Bewahren Sie deshalb die empfangene E-Mail und ZUGFeRD-Datei vollständig auf und achten Sie auf eine GoBD-konforme Archivierung.
XRechnung – für öffentliche Auftraggeber
Die XRechnung ist ein strukturiertes XML-Format und wird vor allem im öffentlichen Bereich verwendet. Für öffentliche Auftraggeber klären wir die notwendigen Angaben, zum Beispiel Leitweg-ID, Einreichungsweg oder Portalvorgaben, über einen gesonderten Prozess.
Sie benötigen XRechnung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir stimmen die erforderlichen Angaben und den Übermittlungsweg mit Ihnen ab.
Digitales Original und Aufbewahrung
Das digitale Original aufbewahren
Für das digitale Original Ihrer E-Rechnung sind die strukturierten Rechnungsdaten im XML-Format maßgeblich. Unser Standardformat ZUGFeRD ergänzt diese um ein gut lesbares PDF-Dokument und verbindet beides in einer Datei. Bei XRechnung erhalten Sie die XML-Datei ohne PDF-Sichtbeleg. Archivieren Sie die vollständige empfangene Datei einschließlich der XML-Daten GoBD-konform. Ein PDF-Kopie allein oder ein Ausdruck ersetzt das digitale Original nicht.
Vorsteuerabzug bei der E-Rechnung
Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und eine E-Rechnung vorgeschrieben ist, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine ordnungsgemäße E-Rechnung. Eine bloße Rechnungskopie auf Papier oder als PDF ohne strukturierte Daten reicht als Ersatz hierfür nicht aus. Leiten Sie deshalb die vollständige Rechnungsdatei an Ihre Buchhaltung weiter.
Was revisionssichere Archivierung bedeutet
Revisionssicher bedeutet: Ihre Rechnungen bleiben vollständig, nachvollziehbar, lesbar und vor unbemerkten Änderungen geschützt. Die strukturierten Daten müssen erhalten und maschinell auswertbar bleiben. Organisieren Sie die Ablage nach den für Sie geltenden Aufbewahrungsregeln. Die GoBD – die Regeln für elektronische Buchführung und Aufbewahrung – verlangen auch dokumentierte Abläufe und Schutz vor Datenverlust.
Unternehmer müssen Rechnungen umsatzsteuerlich grundsätzlich acht Jahre aufbewahren. Der Empfang per E-Mail allein gewährleistet noch keine ordnungsgemäße Archivierung.