Die E-Rechnung wird Pflicht –

für Sie bleibt es gewohnt übersichtlich.

Die E-Rechnung wird Pflicht –

für Sie bleibt es gewohnt übersichtlich.

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend. Wir stellen den Rechnungsversand bis spätestens 31. Dezember 2026 auf die E-Rechnung um.

Damit wir Ihre Rechnungen künftig per E-Mail zustellen können, benötigen wir Ihre Rechnungs-E-Mail-Adresse. Teilen Sie uns diese bitte jetzt mit. So kann die Umstellung rechtzeitig erfolgen und Ihre Rechnungen werden künftig digital und gesetzeskonform bereitgestellt.

Ihre E-Rechnung enthält die gesetzlich erforderlichen strukturierten Rechnungsdaten im XML-Format. Damit Sie Ihre Rechnung weiterhin bequem lesen können, verbinden wir diese im ZUGFeRD-Format mit einer PDF-Ansicht in einer Datei. Achten Sie bereits beim Rechnungsempfang auf eine GoBD-konforme Archivierung der vollständigen Rechnungsdatei einschließlich der XML-Daten. Wir empfehlen, auch die zugehörige E-Mail zu archivieren.

Gesetzliche Fristen im Überblick

Die E-Rechnung kommt – stellen Sie jetzt um

Bereits seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das gilt grundsätzlich auch für Vermieter und Kleinunternehmer. Ab 2027 ist der Versand als E-Rechnung verpflichtend. Daher stellen wir den Rechnungsversand bis spätestens 31. Dezember 2026 schrittweise auf die E-Rechnung um.

Eine einfache PDF-Datei allein gilt nicht als E-Rechnung im gesetzlichen Sinne, weil eine E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden muss. Für den Empfang reicht bereits ein E-Mail-Postfach aus.

So einfach stellen Sie um

In wenigen Schritten zur E-Rechnung

01

Link anklicken

Geben Sie Ihre Postleitzahl (PLZ) in der Abfrage ein und bestätigen Sie mit „weiter“.

02

Rechnungs-E-Mail-Adresse mitteilen

Tragen Sie die E-Mail-Adresse ein, an die Ihre Rechnungen künftig gesendet werden sollen.

03

Umstellung auf 
die E-Rechnung

Wir stellen Ihre Rechnungen bis Ende 2026 auf das gesetzes-konforme ZUGFeRD-Format um.

Welche Formate werden unterstützt

ZUGFeRD – unser Standardformat für die E-Rechnung

ZUGFeRD verbindet eine lesbare PDF-Rechnung mit eingebetteten XML-Daten. Sie können die Rechnung wie gewohnt ansehen, speichern oder ausdrucken. Gleichzeitig können die strukturierten Daten von Ihrer Buchhaltungs- oder Verwaltersoftware weiterverarbeitet werden.

Eine reine PDF-Datei ohne strukturierte Rechnungsdaten ist keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne. Bewahren Sie deshalb die empfangene E-Mail und ZUGFeRD-Datei vollständig auf und achten Sie auf eine GoBD-konforme Archivierung.

XRechnung – für öffentliche Auftraggeber

Die XRechnung ist ein strukturiertes XML-Format und wird vor allem im öffentlichen Bereich verwendet. Für öffentliche Auftraggeber klären wir die notwendigen Angaben, zum Beispiel Leitweg-ID, Einreichungsweg oder Portalvorgaben, über einen gesonderten Prozess.

Sie benötigen XRechnung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir stimmen die erforderlichen Angaben und den Übermittlungsweg mit Ihnen ab.

Digitales Original und Aufbewahrung

Das digitale Original aufbewahren

Für das digitale Original Ihrer E-Rechnung sind die strukturierten Rechnungsdaten im XML-Format maßgeblich. Unser Standardformat ZUGFeRD ergänzt diese um ein gut lesbares PDF-Dokument und verbindet beides in einer Datei. Bei XRechnung erhalten Sie die XML-Datei ohne PDF-Sichtbeleg. Archivieren Sie die vollständige empfangene Datei einschließlich der XML-Daten GoBD-konform. Ein PDF-Kopie allein oder ein Ausdruck ersetzt das digitale Original nicht.

Vorsteuerabzug bei der E-Rechnung

Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und eine E-Rechnung vorgeschrieben ist, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine ordnungsgemäße E-Rechnung. Eine bloße Rechnungskopie auf Papier oder als PDF ohne strukturierte Daten reicht als Ersatz hierfür nicht aus. Leiten Sie deshalb die vollständige Rechnungsdatei an Ihre Buchhaltung weiter.

Was revisionssichere Archivierung bedeutet

Revisionssicher bedeutet: Ihre Rechnungen bleiben vollständig, nachvollziehbar, lesbar und vor unbemerkten Änderungen geschützt. Die strukturierten Daten müssen erhalten und maschinell auswertbar bleiben. Organisieren Sie die Ablage nach den für Sie geltenden Aufbewahrungsregeln. Die GoBD – die Regeln für elektronische Buchführung und Aufbewahrung – verlangen auch dokumentierte Abläufe und Schutz vor Datenverlust.

Unternehmer müssen Rechnungen umsatzsteuerlich grundsätzlich acht Jahre aufbewahren. Der Empfang per E-Mail allein gewährleistet noch keine ordnungsgemäße Archivierung.

Darauf können Sie sich verlassen

Gesetzeskonforme Formate

Wir unterstützen die gängigen strukturierten Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung.

Einfacher Rechnungsempfang

Für den Empfang genügt im Standardfall eine Rechnungs-E-Mail-Adresse, die Sie uns mitteilen.

Gewohnt lesbare Rechnung

Mit ZUGFeRD erhalten Sie strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format für Ihre Software, ergänzt um ein gut lesbares PDF-Dokument – beides in einer Datei.

Digitale Verarbeitung

Strukturierte Rechnungsdaten reduzieren manuelle Eingaben und erleichtern die automatische Weiterverarbeitung.

Ihr Plus bei uns

Partner

Erfahrung in der Immobilienwirtschaft

Wir kennen die Anforderungen unserer Kunden – vom Privatvermieter über die Hausverwaltung bis hin zu gewerblichen Vermietern und öffentlichen Auftraggebern.

Tools

Portal als zentraler Zugang

Rechnungs-E-Mail-Adresse hinterlegen und Dokumente digital bereitstellen lassen.

Formate

Unterstützung gängiger Formate

ZUGFeRD für den Standardprozess und XRechnung für öffentliche Auftraggeber.

Entlastung

Einfache Umstellung

Wir begleiten die Umstellung und stellen Ihnen die wichtigsten Informationen einfach und verständlich bereit.

FAQ – Häufige Fragen

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format. Sie kann elektronisch empfangen, verarbeitet und archiviert werden. Eine einfache PDF-Datei erfüllt diese Anforderungen allein nicht.

Nein. Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne. Im ZUGFeRD-Format erhalten Sie jedoch eine PDF-Rechnung mit eingebetteten strukturierten XML-Daten. Damit bleibt die Rechnung lesbar und kann zusätzlich maschinell verarbeitet werden.

ZUGFeRD ist ein hybrides Rechnungsformat. Es kombiniert eine lesbare PDF-Rechnung mit strukturierten Daten im Hintergrund. Für viele Kundinnen und Kunden ist das der einfachste Weg in die E-Rechnung.

Die XRechnung ist ein strukturiertes XML-Format. Sie wird besonders häufig bei öffentlichen Auftraggebern eingesetzt.

Hinterlegen Sie Ihre Rechnungs-E-Mail-Adresse im Portal. Damit können wir Ihre Rechnungen künftig elektronisch und gesetzeskonform bereitstellen.

Nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf dieser Seite. Wir benötigen Ihre Kundennummer/Liegenschaftsnummer und die gewünschte Rechnungs-E-Mail-Adresse.

Für die Ansicht einer ZUGFeRD-Rechnung genügt ein PDF-Reader. Wenn Sie die strukturierten Daten automatisch verarbeiten möchten, benötigen Sie eine entsprechende Software, die E-Rechnungsdaten verarbeiten kann. Das BMF weist darauf hin, dass Empfänger nicht verpflichtet sind, weitergehende elektronische Verarbeitung tatsächlich zu nutzen; sie müssen die E-Rechnung aber empfangen können.

Ohne hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse kann die digitale Zustellung nicht automatisiert abgeschlossen werden. Bitte hinterlegen Sie Ihre E-Mail-Adresse daher frühzeitig im Portal, damit Ihre Rechnungen rechtzeitig elektronisch bereitgestellt werden können.

Nein, für die Umstellung auf die E-Rechnung entstehen Ihnen keine Kosten.