CO2-Steuer – FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema CO2-Steuer.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema CO2-Steuer.
Uns liegt häufig lediglich die beheizte Fläche vor. Die Wohnfläche kann von der beheizten Fläche abweichen, da zur Wohnfläche zusätzlich z.B. anteilige Balkon- ...[mehr]
Der Gesetzgeber spricht von der Gesamtwohnfläche. Was zu diesen Flächen gehört, definiert die Wohnflächenverordnung oder die DIN 277. Bitte ermitteln Sie die anrechenbare ...[mehr]
Das Gesetz umfasst alle Objekte, die mit fossilen Brennstoffen versorgt werden und deshalb CO2 emittieren. Der energetische Sanierungsstand Ihres Objekts entbindet Sie daher ...[mehr]
Ja, es wird jährlich eine Neuberechnung, auf Basis der CO2-Emissionen je Quadratmeter Wohnfläche, der entstandenen CO2-Kosten und anderen Faktoren vorgenommen.
Die Höhe der von den Mietern zu tragenden CO2-Kosten richtet sich in erster Linie nach dem CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche. Bei der Einordnung ...[mehr]
Die Höhe der von Ihnen zu tragenden CO2-Kosten richtet sich in erster Linie nach dem CO2– Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche. Bei der Einordnung ...[mehr]
Die CO2-Kosten sind als gesetzliche Steuer ein Preisbestandteil Ihrer Brennstoffkosten, die Sie der Versorgerrechnung entnehmen können.
Nach aktuellem Kenntnisstand sind mit Ausnahme von Holz, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biogas, Strom und Wärmepumpe alle Brennstoffarten betroffen.
Das Modell finden Sie unter: www.brunata-metrona.de/co2
Anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes werden die CO2-Kosten künftig, mit Hilfe des 10-Stufen-Modells, entsprechend den Verantwortungsbereichen, also zwischen Mietern und Vermietern, ...[mehr]