Dienstleistungen – FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Dienstleistungen von BRUNATA-METRONA.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Dienstleistungen von BRUNATA-METRONA.
Die Umlage der Hausnebenkosten auf Mietende muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Hausnebenkosten als bereits ...[mehr]
Nicht alle Kosten, die in Ihrer Liegenschaft entstehen, sind umlagefähig. So hat das BGH im Mai 2022 geurteilt, dass Mietkosten für Rauchmelder ...[mehr]
Die DIN EN 834/835 schreibt die Montage von zwei Heizkostenverteilern bei dem Überschreiten einer bestimmten Heizkörperbaulänge und der sich dadurch ergebenden unterschiedlichen ...[mehr]
Auf dem Anmeldeplakat beziehungsweise der Anmeldekarte sind der Name und die Telefonnummer des Monteurs / der Monteurin und des zuständigen Servicecenters vermerkt. ...[mehr]
Der Ableser / Die Ableserin geht nach der Regel „von unten nach oben und von links nach rechts“ vor. Falls es keine ...[mehr]
Der Auftrag zur Zwischenablesung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Hausverwaltung. Wir erhalten dann Ihre Kontaktdaten, im Idealfall Ihre Mobilfunknummer, und setzen uns ...[mehr]
Sie können einen kostenpflichtigen Individualtermin vereinbaren. Hierzu wenden Sie sich direkt an Ihre Ansprechperson vor Ort.
Auf dem Anmeldeplakat beziehungsweise der Anmeldekarte sind der Name und die Telefonnummer des Ablesers / der Ableserin und des zuständigen Servicecenters vermerkt. ...[mehr]
Bei nicht-funkenden Erfassungsgeräten erfolgt die Ablesung mittels mobiler Datenerfassung. Bei der direkten Datenerfassung handelt es sich um ein höchst effizientes Datenerfassungssystem. Der ...[mehr]
Ja. Nur wenn Sie bereits unseren integrierten Abrechnungsservice (INTAS) für den Datenaustausch im Rahmen der verbrauchsabhängigen Heiz- bzw. Warmwasserkostenabrechnung nutzen, können die ...[mehr]