Dienstleistungen – FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Dienstleistungen von BRUNATA-METRONA.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Dienstleistungen von BRUNATA-METRONA.
Hierfür gibt es Standardschnittstellen wie z.B. bved-Webservice "on-site-roles". Hierüber können Nutzerwechsel aus der ERP-Software tagesaktuell übertragen und die Registrierungsunterlagen für einziehende Nutzende abgerufen ...[mehr]
Über die Standardschnittstellen, wie z.B. bved-Webservices, können die unterjährigen Verbrauchsinformationen übermittelt und in einem kundeneigenen Mieterportal dargestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ...[mehr]
BRUNATA-METRONA unterstützt u.a. alle vom bved definierten Standardschnittstellen zum Abruf der unterjährigen Verbrauchsinformationen. Diese sind: Webservice "Dokumente (documents)": Abruf von PDF-Dateien mit unterjährigen ...[mehr]
Die Kosten für die unterjährigen Verbrauchsinformationen fallen für alle Nutzenden der Liegenschaft an. Die Gesetzgebung schreibt vor, dass die unterjährigen Verbrauchsinformationen verpflichtend ...[mehr]
Die Kosten der unterjährigen Verbrauchinformationen sind laut Heizkostenverordnung umlagefähig. Eine Beauftragung erfolgt immer für eine gesamte Liegenschaft, umfasst also alle Nutzenden, da ...[mehr]
Die Rechnungsstellung für die bereitgestellten unterjährigen Verbrauchsinformationen erfolgt in der Regel einmal im Jahr mit der jährlichen Heizkostenabrechnung.
Findet ein Nutzerwechsel zum Monatsende statt, können ausziehende Nutzende Verbräuche der Wohnung bis einschließlich des Monats einsehen, in dem sie vollständig darin ...[mehr]
Es werden, auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften, lediglich Monatswerte erhoben. Bei einem Nutzerwechsel innerhalb eines Monats werden Verbrauchsinformationen für den betreffenden Monat weder ...[mehr]
Aus Datenschutzgründen sind Nutzerwechsel spätestens drei Werktage vor Ablauf des jeweiligen Kalendermonats mitzuteilen. Hierzu stehen ausschließlich das Online-Portal und Standardschnittstelle wie z.B. ...[mehr]
Die monatlichen unterjährigen Verbrauchsinformationen werden in der Regel bis spätestens zum 15. des Folgemonats bereitgestellt.