Gas- und Wärmelieferanten teilen die Informationen bis zum 30. September 2022 mit. Alternativ sind auch Informationen auf der Grundlage typischer Verbräuche unterschiedlich großer Gebäude oder Haushalte möglich. Spätestens bis zum 31. Dezember 2022 sind individualisierte Mitteilungen vom Versorger zu versenden.

Fristen

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