Die Mindestanzahl der benötigten Rauchmelder wird durch in die jeweilige Landesbauordnung definiert: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
BRUNATA-METRONA empfiehlt für den optimalen Schutz, jeden Raum, mit Ausnahme von Küchen und Bädern, mit Rauchmeldern auszustatten. Somit sind Nutzungsänderungen einzelner Räume irrelevant und müssen nicht nachträglich ausgestattet werden.