Produktnorm DIN EN 14604

Die DIN EN 14604 ist eine Europäische Produktnorm, die die Anforderungen und Leistungskriterien für Rauchmelder im privaten Bereich festlegt. Dabei werden Prüfverfahren und Regeln festgesetzt, nach denen ein Rauchmelder in der Wohnungswirtschaft verwendet werden darf. Rauchmelder, die eine Prüfung durch die Prüfinstitute VdS oder KRIWAN bestanden haben, erhalten die CE-Zulassung und ein Zertifikat.

Anwendungsnorm DIN 14676

Die DIN 14676 legt die Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.

Die DIN 14676 unterscheidet explizit drei unterschiedliche Inspektionsverfahren aufgrund technischer Eigenschaften von Rauchmeldern:

  • Verfahren A: Hier werden Geräte eingesetzt, die den Anforderungen der Produktnorm DIN EN 14604 vollumfänglich entsprechen, jedoch über keine Funktionen für eine Ferninspektion verfügen. Deshalb sind im Rahmen einer Vor-Ort-Inspektion jährlich die Energieversorgung, die Funktion der Rauchsensorik und die vorgesehene Betriebsdauer zu prüfen. Außerdem ist zu kontrollieren, ob die Geräte sich am vorgesehenen Ort befinden und ob sie funktionsrelevante Beschädigungen aufweisen. Die Norm empfiehlt, auch die Raucheindringöffnungen, die Funktion des Warnsignals und die Umgebung des Rauchwarnmelders alle 12 Monate zu prüfen. Es ist jedoch bei drei der notwendigen Prüfungen zulässig, die Prüfintervalle auf 30 Monate (Raucheindringöffnungen, Warnsignal) bzw. 36 Monate (Umgebungsprüfung) auszudehnen. BRUNATA-METRONA folgt auch hier den Empfehlungen der DIN und führt eine komplette Inspektion jährlich durch.
  • Verfahren B: Rauchwarnmelder der Bauweise B überprüfen selbstständig jährlich mindestens Rauchkammer, Energieversorgung, funktionsrelevante Beschädigungen und Demontage. Je nach technischer Umsetzung im Rauchmelder erfolgen die Kontrolle des Warnsignals, der Raucheindringöffnungen und der Umgebung vor Ort oder automatisch aus der Ferne. Auch hier gilt: Die Norm empfiehlt, auch die Raucheindringöffnungen, die Funktion des Warnsignals und die Umgebung des Rauchwarnmelders alle 12 Monate zu prüfen. Es ist jedoch zulässig, die Prüfintervalle auf 30 Monate (Raucheindringöffnungen, Warnsignal) bzw. 36 Monate (Umgebungsprüfung) bei einer Vor-Ort-Prüfung auszudehnen.
  • Verfahren C: Rauchwarnmelder dieser Bauweise führen sämtliche Prüfungen selbstständig durch, vorgeschriebene bzw. empfohlene Intervalle entsprechen denen der Verfahren A und B. Die ferninspizierbaren Rauchwarnmelder von BRUNATA-METRONA entsprechen der Kategorie C. BRUNATA-METRONA folgt den Empfehlungen der DIN und führt sämtliche Inspektionen aus der Ferne ohne Betreten der Wohnung durch.

vfdb-Richtlinie 14-01 („Q“-Label“)

Die vfdb-Richtlinie 14-01 legt höhere Anforderungen und Prüfmethoden an Rauchmelder fest als die Mindestanforderungen der DIN EN 14604.

vfdb: Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.

Die vfdb-Richtlinie 14-01 ist bei BRUNATA-METRONA abgelöst durch die Unionsgewährleistungsmarke Nr. 018155313 für neu entwickelte Rauchmelder ab 2022.

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