Nein, denn diese Leistung erbringen wir als Dienstleister im Auftrag Ihres Verwalters/Eigentümers. Da an den Erfassungsgeräten immer mehrere Werte angezeigt werden, wie z.B. Gerätenummer, Vorjahresverbrauch, etc., ist das korrekte Ablesen der Werte durch unseren Ableseservice notwendig.