FAQ
Müssen unterjährige Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden, wenn die Anwendung der Heizkostenverordnung nicht verpflichtend ist (z.B. zwei Wohneinheiten, davon eine selbst genutzt)?
Nein, in solchen Fällen müssen keine unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden.