FAQ

Unterscheidet sich die Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen im Falle von Mietverwaltung zu WEG-Verwaltung?

Grundsätzlich gibt es keine Unterscheidung. Die unterjährigen Verbrauchsinformationen müssen sowohl bei Mietverwaltung wie auch bei WEG-Verwaltung immer den jeweiligen Nutzenden der Wohnung zur Verfügung gestellt werden. Für die WEG-Verwaltung besteht im Online-Portal die Möglichkeit, neben den Eigentümern (welche die Einzelabrechnung erhalten) auch Bewohner als Empfänger der unterjährigen Verbrauchsinformationen anzulegen und diesen die unterjährigen Verbrauchsinformationen zu übermitteln.

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