Grundsätzlich gibt es keine Unterscheidung. Die unterjährigen Verbrauchsinformationen müssen sowohl bei Mietverwaltung wie auch bei WEG-Verwaltung immer den jeweiligen Nutzenden der Wohnung zur Verfügung gestellt werden. Für die WEG-Verwaltung besteht im Online-Portal die Möglichkeit, neben den Eigentümern (welche die Einzelabrechnung erhalten) auch Bewohner als Empfänger der unterjährigen Verbrauchsinformationen anzulegen und diesen die unterjährigen Verbrauchsinformationen zu übermitteln. Alternativ können Wohnungseigentümer ihre Zugangsdaten Mieterinnen und Mietern zur Registrierung weiterleiten.

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