Muss das Prüfprotokoll vom Mieter unterzeichnet werden?
Laut DIN 14676 sind die Ergebnisse der Überprüfung und Maßnahmen zu dokumentieren. Eine Unterschrift wird dort nicht gefordert.
Laut DIN 14676 sind die Ergebnisse der Überprüfung und Maßnahmen zu dokumentieren. Eine Unterschrift wird dort nicht gefordert.
Die Funktionsprüfung ist jährlich durchzuführen. Nur wenn dabei eine Störung festgestellt wird, ist eine Wartung mit einem Vor-Ort-Einsatz (z.B. Reinigung des Geräts) ...[mehr]
Die DIN 14676 schreibt kein Verfahren für die regelmäßige Geräteprüfung vor. Sie definiert lediglich, was zu prüfen ist. Wie geprüft wird, hält ...[mehr]
In normativer Hinsicht muss bei fernprüfbaren Rauchmeldern konsequent zwischen Prüfung / Inspektion und Wartung unterschieden werden. Nur die Inspektion kann aus der ...[mehr]
Nein, siehe obergerichtliche Rechtsprechung (BayObLG - Aktenzeichen Breg. 2 Z 157/87). Werden Heizkörper ersatzlos abgebaut, wird die Hydraulik der gesamten Heizungsanlage beeinflusst, ...[mehr]
Aus der Anzahl der Verbrauchseinheiten kann man keine direkten Rückschlüsse auf die zu erwartenden Kosten schließen. Diese hängen im Wesentlichen von den ...[mehr]
Kann der Warmwasser- oder Wärmeverbrauch von Nutzenden wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, schreibt § 9a (1) ...[mehr]
Grundsätzlich können Sie den Verteilerschlüssel der Betriebskosten frei in Ihrem Mietvertrag bestimmen. Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die Betriebskosten ...[mehr]
Nach § 35a EStG können Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zu einer Steuerermäßigung führen. Eine Abzugsfähigkeit ergibt sich ...[mehr]