Wann müssen erstmals die unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden, wenn bereits fernablesbare Geräte eingebaut sind?
Sollten bereits fernablesbare Erfassungsgeräte und Gateways zur Fernübertragung vorhanden sein, gilt seit dem 01.01.2022 die Verpflichtung, Ihren Nutzenden die unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitzustellen.