Eigentümer und Verwaltende von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen sind verpflichtet, alle drei Jahre ihre Großanlage zur Trinkwassererwärmung einer Legionellenprüfung zu unterziehen. Ausnahmen: Ein- und Zweifamilienhäuser; reine Selbstnutzung ohne Vermietung; Trinkwasseranlage ohne Warmwasser; dezentrale Warmwasseraufbereitung.

Generell gilt für die Pflicht zur Legionellenuntersuchung

  1. Ihr Gebäude hat mehr als 2 Wohnungen, von denen mindestens eine Wohnung vermietet ist?
  2. In der Liegenschaft ist eine zentrale Anlage zur Erwärmung des Trinkwassers vorhanden?
  3. Verfügen die Wohnungen über Duschen?
  4. Kann die Warmwasserinstallation mehr als 400 Liter Wasser speichern oder greift die 3-Liter-Regel*?

*3-Liter-Regel: Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und der am weitesten entfernten Entnahmestelle (vgl. DVGW-Arbeitsblatt W 551)

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