Für unsere Kundinnen und Kunden nehmen wir die Einstufung in das Zehn-Stufenmodell vor. Wir ermitteln die anteiligen Kosten für Sie und die Mietenden. Basis dafür sind die Daten zum CO₂-Ausstoß und zu den CO₂-Kosten. Diese finden Sie in der Rechnung über die Lieferung von Brennstoffen und Wärme Ihres Brennstoff- bzw. Wärmelieferanten.

Ihr Brennstoff- bzw. Wärmelieferant ist gesetzlich verpflichtet, die folgenden Angaben in seiner Rechnung anzugeben:

  • die Menge des gelieferten oder für die Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffes
  • den Kohlendioxidausstoß der gelieferten oder eingesetzten Brennstoffmenge
  • den Kohlendioxidkostenanteil
  • den zum Lieferzeitpunkt anzuwendenden Emissionsfaktor

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