Die neue Heizkostenabrechnung muss gemäß den Anforderungen des CO2KostAufG folgende ergänzende Angaben ausweisen:

  • eine Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung in das Zehn-Stufenmodell
  • den Mieter-Anteil an den CO₂-Kosten
  • die jeweilige Berechnungsgrundlage

Wir haben für BRUNATA-METRONA-Kunden eine entsprechende Abrechnungslösung für Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 1. Januar 2023 entwickelt und werden Sie rechtzeitig über die Neuerungen informieren.

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