CO2-Kostenaufteilung: Heizwert vs. Brennwert

Veröffentlicht am: 02.05.2024
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz legt fest, dass die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Im Internet existieren diverse Online-Rechner, mit denen Interessierte die Aufteilung der CO2-Kosten nachvollziehen können. Dabei treten bisweilen Verwirrungen auf, da manche Rechner scheinbar abweichende Ergebnisse liefern. Verantwortlich dafür sind zwei unterschiedliche Emissionsfaktoren: heizwertbezogen und brennwertbezogen.

  • Der Heizwert Hi ist die Energiemenge, die unmittelbar bei der Verbrennung eines Brennstoffs nutzbar ist. Die Wärmeenergie im Wasserdampf des Abgases bleibt dabei unberücksichtigt.
  • Der Brennwert Hs liegt höher als der Heizwert, denn er berücksichtigt zusätzlich die Energie, die durch die Kondensation des Wasserdampfes in den Abgasen gewonnen werden kann.

Um die CO2-Kosten korrekt zu ermitteln, muss die Rechnung konsequent mit dem passenden Emissionsfaktor durchgeführt werden. Der CO2-Kostenrechner von BRUNATA-METRONA nutzt den brennwertbezogenen Emissionsfaktor (bei Gas 0,181 kg CO2/kWh), da dieser in der Regel auf der Versorgerrechnung angegeben ist. Der Online-Rechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz arbeitet dagegen mit dem heizwertbezogenen Emissionsfaktor (bei Gas 0,20088 kg CO2/kWh).