GModG: Mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch – was jetzt zu beachten ist

Veröffentlicht am: 15.05.2026
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das bisherige „Heizungsgesetz“ (GEG) ersetzen — und bringt mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch, keine generelle Austauschpflicht für funktionierende Heizungen und neue Anforderungen an Kosten, Transparenz und Abrechnung. Gleichzeitig bleiben die Klimaziele bestehen, und die schrittweise Beimischungspflicht für klimafreundliche Brennstoffe (die sogenannte „Bio-Treppe“) macht Heizkostenabrechnungen ab 2029 deutlich komplexer.

Auf unserer Infoseite erklären wir, was das GModG konkret für Eigentümer, Mietverwaltungen und WEGs bedeutet — von Beschlussvorbereitung über Heizkostenabrechnung bis zur kommunalen Wärmeplanung. Da das Gesetz voraussichtlich vor dem 01.07.2026 in Kraft tritt, aber noch nicht final verabschiedet ist, halten wir die Seite laufend aktuell und ergänzen sie, sobald neue verbindliche Regelungen vorliegen.

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