GModG: Mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch – was jetzt zu beachten ist
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das bisherige „Heizungsgesetz“ (GEG) ersetzen — und bringt mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch, keine generelle Austauschpflicht für funktionierende Heizungen und neue Anforderungen an Kosten, Transparenz und Abrechnung. Gleichzeitig bleiben die Klimaziele bestehen, und die schrittweise Beimischungspflicht für klimafreundliche Brennstoffe (die sogenannte „Bio-Treppe“) macht Heizkostenabrechnungen ab 2029 deutlich komplexer.