Mieterstrom für Mehrfamilienhäuser vereinfacht

Veröffentlicht am: 11.10.2023
Das Bundeskabinett hat das „Solarpaket I“ beschlossen. Ein zentraler Bestandteil darin ist die sogenannte „gemein­­schaft­­liche Gebäude­­ver­­sor­­gung“. Sie macht die lokale Nutzung von Solar-Strom in Mehrfamilienhäusern attraktiver. Bisher war dies nur möglich, wenn der Betreiber der Photovoltaik-Anlage die Vollversorgung der Abnehmer sicherstellte. Da er hierzu in der Regel Strom zukaufen musste, war dieses Modell wenig attraktiv.

Durch das neue Gesetz wird die Teilversorgung ermöglicht. Die Nutzenden verbrauchen den lokal erzeugten Strom soweit vorhanden und decken ihren restlichen Bedarf durch individuell abgeschlossene Stromlieferverträge. Voraussetzungen für die Nutzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sind:

  • Der Strom wird direkt im Gebäude verbraucht ohne Durchleitung durch ein Verteilnetz.
  • Der Stromverbrauch wird viertelstündlich gemessen.

Letzteres ist ein überzeugendes Argument für Smart Meter, denn die 15-minütige Taktung ist der Standard bei den intelligenten Zählern. Wie BRUNATA-METRONA Sie mit intelligenten Messsystemen unterstützt, lesen Sie hier.

Weiterführende Informationen

BRUNATA-METRONA Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Etwa ein Drittel der in Deutschland eingesetzten Primärenergie entfällt auf den Gebäudesektor. Die ehrgeizigen und notwendigen nationalen CO2-Einsparziele sind nur erreichbar, wenn die Potenziale konsequent identifiziert und genutzt werden.

Angebot zur Heizkosten­abrechnung für private Vermieter

Jetzt Kunde werden

Für Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung bieten wir Ihnen die passenden Produkte und Dienstleistungen – digital und unkompliziert. So wird die Verwaltung Ihrer Wohnimmobilie zum Kinderspiel.