Hohe Heizkosten-Nachzahlungen für Nutzer von Gasheizungen

Veröffentlicht am: 01.03.2022
Das Jahr 2021 ist vorbei, bei vielen Mietern wird es sich aber nochmals unangenehm in Erinnerung rufen. Die Medien sprechen bereits von einem „Heizkostenschock“. Dann nämlich, wenn die Heizkostenabrechnung im Briefkasten liegt. Vor allem auf Nutzer von Gasheizungen warten dann stattliche Nachforderungen. Das zeigen statistische Auswertungen des Dienstleisters BRUNATA-METRONA. Verantwortlich dafür ist eine Kombination unterschiedlicher Effekte.

Hohe Heizkosten-Nachzahlungen für Nutzer von Gasheizungen Da ist zum einen ein höherer Verbrauch: Um durchschnittlich 11 Prozent liegt dieser über dem Verbrauch von 2020. Schuld daran sind das kalte Frühjahr 2021 und der coronabedingte Home-Office-Effekt. Viele Menschen blieben ihren Büros fern und mussten in dieser Zeit in den eigenen vier Wänden mehr heizen.

Die durchschnittliche Kostensteigerung liegt mit 11 Prozent gleich hoch wie die Verbrauchssteigerung – eigentlich keine schlechte Nachricht für die Bewohner. Doch das Bild ist geschönt. Denn nimmt man die Ölheizungen aus der Rechnung heraus, so ergibt sich eine durchschnittliche Preissteigerung von 19 Prozent. Hier schlagen sich die teurere Energiebeschaffung, vor allem beim Gas, und die CO2-Steuer nieder, die Anfang 2021 in Kraft trat. Der größte Teil der Preissteigerungen vollzog sich sogar erst im 4. Quartal, sodass er sich voraussichtlich im jetzt laufenden Jahr noch stärker auswirken wird.

Nutzer von Ölheizungen profitieren für das abgelaufene Jahr von der vorgeschriebenen Methodik der Kostenberechnung bei lagerfähigen Brennstoffen. Das FIFO (First In – First Out) -Prinzip geht davon aus, dass das zuerst eingekaufte Heizöl auch zuerst verbraucht wird. Der Großteil des Heizöls, das 2021 verfeuert wurde, war bereits 2020 eingekauft worden, als es aufgrund der lahmenden Weltwirtschaft ungewöhnlich billig war. Die Preiserhöhung aus dem Jahr 2021 verbunden mit der CO2-Steuer wird sich somit erst 2022 mit Wucht bemerkbar machen.

Verbrauchern, in deren Wohnungen fernablesbare Erfassungsgeräte zum Einsatz kommen, haben dann aber die Möglichkeit, kurzfristig gegenzusteuern. Seit Beginn dieses Jahres erhalten sie mit den sogenannten Unterjährigen Verbrauchsinformationen monatliche Mitteilungen über ihre Verbräuche. Der Gesetzgeber verspricht sich davon, dass sie ihr Heizverhalten energiesparend anpassen und so die nationalen Ziele der CO2-Reduktion unterstützen.