Tauchhülsen bei Wärmezählern: 
Einbau, Ausnahmen und Bestandsregelung

Wann dürfen Tauchhülsen bei Wärmezählern verwendet werden?

Für Neuinstallationen gelten andere Anforderungen als für bestehende Anlagen. Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen zu direkttauchenden Temperaturfühlern, Ausnahmen und Bestandstauchhülsen.

Gesetzliche Vorgaben für den Einbau 
von Temperaturfühlern

Mit der Umsetzung der europäischen Messgeräte-Richtlinie (MID) endete die Praxis, Temperaturfühler pauschal in Tauchhülsen zu verbauen. Die Neuregelung galt zunächst für Anlagen bis zur Rohrweite DN 25 und wurde später auf alle Messstellen bis zu einem Nenndurchfluss von qp 6 m³/h ausgeweitet.

Temperaturfühler müssen bei Neuinstallationen oder Umbauten von Messtellen bis Nenndurchfluss qp 6 m³/h heute zwingend direkteintauchend ohne Tauchhülse im Heizmedium verbaut werden, da diese die Temperaturmessung minimal verzögern.

Tauchhülse

Sonderregelungen für Kälte und Spezialanlagen

Abweichend von der Standardregelung gelten spezifische Vorgaben:

  • Extreme Beanspruchung: Bei Neuanlagen bis Nenndurchfluss qp 6 m³/h sind Tauchhülsen ausnahmsweise erlaubt, wenn extreme physikalische Belastungen durch Druck, Schwingungen oder hohe Strömungsgeschwindigkeiten dies erfordern.
  • Kältezähler: Für Kälteanlagen gilt in Deutschland ein striktes, ausnahmsloses Tauchhülsenverbot – hier muss immer direkt gemessen werden.

Was gilt für bestehende Tauchhülsen?

Die alte, befristete Duldung für vorhandene Wärmezähler-Tauchhülsen (bis 60 mm Länge) läuft zum 30. Oktober 2026 aus.  Um Eigentümern die Kosten für den Umbau von Messstellen zu ersparen, wurde eine dauerhafte Nachfolgeregelung (PTB TR-K8) beschlossen.

Bestehende Tauchhülsen dürfen über den 30.10.2026 hinaus sowohl im symmetrischen Einbau (beide Temperaturfühler in Tauchhülse) als auch im asymmetrischen Einbau (ein Temperaturfühler direkt, ein Temperaturfühler in einer Tauchhülse) weiterverwendet werden, wenn:

  • Zulassung vorliegt: Die Kombination aus Tauchhülse und Zähler ist in der Herstelleranleitung freigegeben. Bei den Zählern von BRUNATA-METRONA sind alle relevanten Bestandstauchhülsen abgedeckt.
  • Eindeutige Identifikation erfolgt: Die Tauchhülse wird vom Monteur vor Ort zweifelsfrei erkannt.
  • Kennzeichnungspflicht erfüllt wird: Die Tauchhülse wird vor Ort dauerhaft mit dem zutreffenden Bauartschlüssel markiert.

Kurz zusammengefasst

Bei neuen Wärmezähler-Messstellen bis qp 6 m³/h werden Temperaturfühler grundsätzlich direkt in das Medium eingebaut. Tauchhülsen sind nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig. Bestehende Tauchhülsen können unter definierten Voraussetzungen auch nach dem 30. Oktober 2026 weiterverwendet werden.