Rauchmelder: Unterschiedliche Fristen und Pflichten in den Bundesländern
Bundesweit sterben pro Jahr schätzungsweise 400 Menschen bei Wohnungsbränden. Über 70 Prozent dieser Opfer sterben nachts im Schlaf. Die Ursache: wenn wir schlafen, riechen wir nichts. Der tödliche Rauch breitet sich schnell und unbemerkt aus. Alle Landesregierungen haben reagiert und in ihren jeweiligen Landesbauordnungen eine Rauchmelderpflicht umgesetzt.
Eigentümer und Verwalter stehen vor einer großen Aufgabe: der Bedarf an Rauchmeldern ist immens. Rechtskonforme Geräte müssen beschafft und auf Basis der jeweiligen Landesbauordnung montiert und betrieben werden. Da es keine bundesweit einheitliche Regelung zur Ausstattung mit Rauchmeldern gibt, müssen Eigentümer und Hausverwalter die Vorgaben ihres Bundeslandes kennen.
Es existieren unterschiedliche Fristen bis wann Rauchmelder in Bestandsliegenschaften installiert sein müssen.
Regeln zum Einbau und Betrieb hingegen sind weitgehend übereinstimmend: in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren/Fluchtwegen müssen Rauchmelder vorhanden sein (Mindestausstattung).