Trinkwasseranalyse:

Legionellenprüfung für Ihre Immobilien beauftragen

Trinkwasser­anaylse:

Legionellen­prüfung für Ihre Immobilien beauftragen

Als Vermieterin oder Verwalter sind Sie verpflichtet, das Trinkwasser in Ihren Liegenschaften regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Das bedeutet: Fristen im Blick behalten, Termine abstimmen, Bewohner informieren, ein zugelassenes Labor beauftragen, Ergebnisse dokumentieren.

Wir nehmen Ihnen diese Organisation ab. Sie beauftragen die Prüfung, wir koordinieren den Rest – von der Terminplanung über die Anmeldung bei den Bewohnerinnen und Bewohnern bis zum fertigen Prüfbericht.

Welche Leistungen sind in der Trinkwasser­analyse enthalten?

Das übernehmen wir bzw. unsere Partner:

Bestandsaufnahme

Wir erfassen Ihre Liegenschaft und die Angaben zur Trinkwasseranlage. Auf Wunsch erfolgt auch eine Liegenschaftsbegehung.

Anmeldung bei den Bewohnerinnen 
und Bewohnern

Die Ankündigung des Termins in den betroffenen Einheiten erfolgt über uns.
Sie müssen sich darum nicht kümmern.

Analyse im akkreditierten Labor

Probenahme und Untersuchung liegen – wie von der Trinkwasserverordnung gefordert – in einer Hand beim zugelassenen Labor.

Meldung an das Gesundheitsamt

Wird der technische Maßnahmenwert erreicht, meldet das beauftragte Labor den Befund direkt an das zuständige Gesundheitsamt. Sie müssen die Meldung nicht selbst auslösen.

Termin- und Fristenkoordination

Wir stimmen den Untersuchungstermin ab und behalten das Prüfintervall Ihrer Liegenschaft im Blick.

Probenahme durch qualifiziertes Fachpersonal

Vor Ort erfolgt die Probenahme durch die Probenehmer unserer akkreditierten Laborpartner.

Bereitstellung der Ergebnisse

Sie erhalten den Prüfbericht im Kundenportal, per E-Mail oder auf dem Postweg.

Unterstützung bei auffälligem Befund

Wir informieren Sie über das erforderliche Vorgehen und stellen den Kontakt zu Partnern her, die Risikoabschätzung und Sanierung durchführen.

Auch einzeln oder zusätzlich bestellbar:

Sonderuntersuchungen auf Keime, 
Schwermetall oder Epoxidharz

Diese Untersuchungen können Sie bei der Legionellenprüfung mit auswählen oder unabhängig davon beauftragen. Mehr dazu unten.

Ergänzende Leistungen bei Überschreitung der Grenzwerte:

Weitergehende Untersuchungen zur Ursachenklärung

Risikoabschätzung durch einen Fachpartner

Nachuntersuchungen nach abgeschlossenen Maßnahmen

Diese Leistungen beauftragen Sie gesondert. Auf Wunsch stimmen wir sie gemeinsam mit Ihnen ab.

Ausführliche Informationen zu Prüfpflicht, Fristen und Ihren Pflichten als Betreiber finden Sie in unserem Infocenter: 
Legionellen und Trinkwasser­verordnung

Was Sie für die Legionellen­prüfung bereitstellen müssen

Das benötigen wir von Ihnen:

  • Angaben zur Liegenschaft und zur Trinkwasseranlage
  • Geeignete Probenahmestellen: Ob Ihre Anlage über passende Entnahmestellen und Probenahmeventile verfügt, liegt in Ihrer Verantwortung als Betreiber.
  • Zugang zu Technikräumen und zu den Wohnungen mit Probenahmestellen am Termin

Das übernehmen wir:

  • Terminabstimmung und Ankündigung bei den Bewohnerinnen und Bewohnern
  • Steuerung und Koordination des gesamten Ablaufs
  • Beauftragung und Steuerung des akkreditierten Laborpartners
  • Bereitstellung des Prüfberichts
  • Abstimmung mit Ihnen bei auffälligem Ergebnis

Wichtig zu wissen: Stellt der Probenehmer vor Ort fest, dass eine Entnahmestelle ungeeignet ist, wird dort nicht beprobt. Wir informieren Sie darüber – oder es wird, sofern möglich, eine geeignete Ersatzstelle beprobt.

Wie läuft eine Legionellen­prüfung ab?

01

Beauftragen:

Sie übermitteln uns die Angaben zu Ihrer Liegenschaft und beauftragen die Untersuchung. Bei Bedarf wählen Sie weitere Leistungen gleich mit aus.

02

Probenahme planen:

Sie teilen uns mit, was zu beproben ist. Bei Bedarf beauftragen Sie eine Liegenschaftsbegehung.

03

Termin abstimmen und ankündigen:

Wir bzw. unsere Partner vereinbaren den Termin mit Ihnen und melden ihn bei den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern an.

04

Proben entnehmen:

Qualifizierte Probenehmer entnehmen die Proben an den festgelegten Entnahmestellen.

05

Im Labor analysieren:

Die Untersuchung erfolgt im akkreditierten und zugelassenen Trinkwasserlabor.

06

Ergebnis erhalten:

Die Untersuchung erfolgt im akkreditierten und zugelassenen Trinkwasserlabor.

07

Bei Auffälligkeiten reagieren:

Wird der technische Maßnahmenwert erreicht, meldet das Labor den Befund an das Gesundheitsamt. Wir informieren Sie über die erforderlichen Schritte und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Wann ist eine Legionellen­prüfung Pflicht?

Ob Ihre Liegenschaft regelmäßig auf Legionellen untersucht werden muss, hängt unter anderem von der Größe der Trinkwassererwärmungsanlage, der Nutzung des Gebäudes und vorhandenen Duschen bzw. Vernebelungseinrichtungen ab.

Für vermietete Gebäude gilt bei bestehender Untersuchungspflicht grundsätzlich ein Prüfintervall von mindestens drei Jahren. Bei öffentlichen Gebäuden ist grundsätzlich jährlich zu untersuchen.

Sie sind unsicher, ob Ihre Liegenschaft betroffen ist? Im Infocenter erklären wir die Voraussetzungen und Prüfintervalle ausführlich.

Wann ist eine Legionellenprüfung Pflicht?

Was passiert bei einem Legionellen­befund?

Wird bei der Untersuchung der technische Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) Legionellen je 100 ml erreicht, greifen gesetzliche Handlungspflichten. Sie stehen damit nicht allein da.

  1. Meldung an das Gesundheitsamt: Das von uns beauftragte Labor meldet den Befund direkt an das zuständige Gesundheitsamt. Diese Meldung erfolgt automatisch – Sie müssen sie nicht anstoßen.
  2. Information über das weitere Vorgehen: Sie erhalten von uns eine Zusammenstellung der Schritte, die jetzt erforderlich sind: Ursachenklärung, Information der Bewohnerinnen und Bewohner, Risikoabschätzung, gegebenenfalls Maßnahmen an der Trinkwasseranlage.
  3. Ursachenklärung und Risikoabschätzung: Für die weitergehende Untersuchung und die Risikoabschätzung unterstützen wir Sie ebenfalls. Diese Leistungen beauftragen Sie gegebenenfalls gesondert.
  4. Maßnahmen umsetzen: Die Sanierung Ihrer Trinkwasseranlage führt ein Fachbetrieb durch.
  5. Nachuntersuchung: Nach abgeschlossenen Maßnahmen ist der Erfolg durch Nachuntersuchungen zu belegen. Diese können Sie erneut über uns beauftragen.

Was ein auffälliger Befund für Sie als Betreiber rechtlich bedeutet, erklären wir ausführlich im Infocenter: Legionellenbefall – Pflichten und Maßnahmen

Darauf können Sie sich verlassen

Untersuchung

Untersuchung nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.

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Labore

Labore mit DAkkS-Akkreditierung.

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Probenahme

Probenahme durch qualifiziertes Fachpersonal.

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Termin

Verlässliche Terminkoordination.

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Dokumentation

Nachvollziehbare Dokumentation.

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Meldepflichten

Meldepflichten werden eingehalten.

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Ihr Plus bei uns

Dienstleister

Ein Dienstleister für den ganzen Vorgang

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Team

Ein festes Team für die Trinkwasseranalyse

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Bewohnerkommunikation

Weitere Parameter gleich mitprüfen

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Befund

Auch bei auffälligem Befund an Ihrer Seite

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Parameter

Nachvollziehbare Dokumentation.

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Weitere Trinkwasseruntersuchungen

Weitere Trink­wasser­unter­suchungen

Sie möchten Ihre Trinkwasseranlage zusätzlich auf weitere Verunreinigungen untersuchen lassen? Neben der Legionellenprüfung bieten wir – je nach Fragestellung – auch Untersuchungen auf Schwermetalle, Keime und weitere relevante Parameter an.

„Alle Maßnahmen der Trinkwasseranalyse aus einer Hand – das spart Zeit und Aufwand“

„Alle Maßnahmen der Trinkwasseranalyse aus einer Hand – das spart Zeit und Aufwand“

Christian Heisig
Geschäftsführender Gesellschafter Heisig Immobilien GmbH & Hausverwaltung Heisig GmbH

Christian Heisig

Häufige Fragen – FAQ

Ja, wenn vier Bedingungen zusammentreffen: Das Gebäude ist kein Ein- oder Zweifamilienhaus, es hat eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung, es gibt Duschen oder andere Einrichtungen, in denen Wasser vernebelt wird, und mindestens eine Einheit ist vermietet.

Bei vermieteten Wohngebäuden mindestens alle drei Jahre, bei öffentlicher Nutzung – etwa in Hotels, Pflegeheimen oder Schulen mit Duschen – jährlich. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall abweichende Intervalle festlegen.

Die turnusmäßige Untersuchung auf Legionellen ist als Betriebskosten umlagefähig, während anlassbezogene Untersuchungen nach einem Befund, die Risikoabschätzung und Sanierungsmaßnahmen der Instandhaltung zuzurechnen und damit nicht umlagefähig sind.

Nach der Probenahme benötigt das Labor Zeit für die Kultivierung: Legionellen müssen im Labor erst anwachsen, bevor sie manuell ausgezählt werden können. Ein belastbares Ergebnis liegt daher nach etwa zwei Wochen vor.

Sie als Betreiber der Anlage stellen geeignete Entnahmestellen und Probenahmeventile bereit. Stellt unser Probenehmer vor Ort fest, dass eine Entnahmestelle ungeeignet ist, wird dort nicht beprobt – wir informieren Sie darüber und beproben, sofern möglich, eine geeignete Ersatzstelle.

Wird der technische Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100 ml erreicht, meldet das Labor den Befund direkt an das zuständige Gesundheitsamt – Sie müssen die Meldung nicht selbst auslösen. Über die erforderlichen nächsten Schritte informieren wir Sie.

Ja. Bei der Bestellung wählen Sie die Untersuchung auf Keime, Schwermetall oder Epoxidharz einfach mit aus. Sie können diese Untersuchungen aber auch unabhängig von der Legionellenprüfung beauftragen. Sinnvoll sind sie vor allem bei Gebäuden mit Baujahr vor 1980, deren Leitungsmaterialien nicht dokumentiert sind.

Ja. Liegenschaften die nah beieinander liegen, werden in der Regel aus logistischen Gründen zusammen beprobt, wenn Sie den Auftrag gleichzeitig stellen.