Trinkwasseranalyse:
Legionellenprüfung für Ihre Immobilien beauftragen
Trinkwasseranaylse:
Legionellenprüfung für Ihre Immobilien beauftragen
Als Vermieterin oder Verwalter sind Sie verpflichtet, das Trinkwasser in Ihren Liegenschaften regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Das bedeutet: Fristen im Blick behalten, Termine abstimmen, Bewohner informieren, ein zugelassenes Labor beauftragen, Ergebnisse dokumentieren.
Wir nehmen Ihnen diese Organisation ab. Sie beauftragen die Prüfung, wir koordinieren den Rest – von der Terminplanung über die Anmeldung bei den Bewohnerinnen und Bewohnern bis zum fertigen Prüfbericht.
Welche Leistungen sind in der Trinkwasseranalyse enthalten?
Das übernehmen wir bzw. unsere Partner:
Ausführliche Informationen zu Prüfpflicht, Fristen und Ihren Pflichten als Betreiber finden Sie in unserem Infocenter: Legionellen und Trinkwasserverordnung
Was Sie für die Legionellenprüfung bereitstellen müssen
Wichtig zu wissen: Stellt der Probenehmer vor Ort fest, dass eine Entnahmestelle ungeeignet ist, wird dort nicht beprobt. Wir informieren Sie darüber – oder es wird, sofern möglich, eine geeignete Ersatzstelle beprobt.
Wann ist eine Legionellenprüfung Pflicht?
Ob Ihre Liegenschaft regelmäßig auf Legionellen untersucht werden muss, hängt unter anderem von der Größe der Trinkwassererwärmungsanlage, der Nutzung des Gebäudes und vorhandenen Duschen bzw. Vernebelungseinrichtungen ab.
Für vermietete Gebäude gilt bei bestehender Untersuchungspflicht grundsätzlich ein Prüfintervall von mindestens drei Jahren. Bei öffentlichen Gebäuden ist grundsätzlich jährlich zu untersuchen.
Sie sind unsicher, ob Ihre Liegenschaft betroffen ist? Im Infocenter erklären wir die Voraussetzungen und Prüfintervalle ausführlich.
Was passiert bei einem Legionellenbefund?
Wird bei der Untersuchung der technische Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) Legionellen je 100 ml erreicht, greifen gesetzliche Handlungspflichten. Sie stehen damit nicht allein da.
- Meldung an das Gesundheitsamt: Das von uns beauftragte Labor meldet den Befund direkt an das zuständige Gesundheitsamt. Diese Meldung erfolgt automatisch – Sie müssen sie nicht anstoßen.
- Information über das weitere Vorgehen: Sie erhalten von uns eine Zusammenstellung der Schritte, die jetzt erforderlich sind: Ursachenklärung, Information der Bewohnerinnen und Bewohner, Risikoabschätzung, gegebenenfalls Maßnahmen an der Trinkwasseranlage.
- Ursachenklärung und Risikoabschätzung: Für die weitergehende Untersuchung und die Risikoabschätzung unterstützen wir Sie ebenfalls. Diese Leistungen beauftragen Sie gegebenenfalls gesondert.
- Maßnahmen umsetzen: Die Sanierung Ihrer Trinkwasseranlage führt ein Fachbetrieb durch.
- Nachuntersuchung: Nach abgeschlossenen Maßnahmen ist der Erfolg durch Nachuntersuchungen zu belegen. Diese können Sie erneut über uns beauftragen.
Was ein auffälliger Befund für Sie als Betreiber rechtlich bedeutet, erklären wir ausführlich im Infocenter: Legionellenbefall – Pflichten und Maßnahmen
Darauf können Sie sich verlassen
Ihr Plus bei uns
„Alle Maßnahmen der Trinkwasseranalyse aus einer Hand – das spart Zeit und Aufwand“
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Christian Heisig
Geschäftsführender Gesellschafter Heisig Immobilien GmbH & Hausverwaltung Heisig GmbH