BRUNATA-METRONA unterstützt seine Kunden mit E-Rechnungen

Veröffentlicht am: 18.11.2020
Etwa 7 Milliarden Rechnungen werden in Deutschland jährlich verschickt – der größte Teil davon, circa zwei Drittel, auf Papier1. Das E-Rechnungs-Gesetz zielt auf schnellere Zahlungsabwicklung, niedrigere Kosten und Ressourcenschonung. Ab dem 27. November sind daher E-Rechnungen gegenüber Auftraggebern der öffentlichen Hand verpflichtend. Im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie bietet BRUNATA-METRONA Kunden schon seit geraumer Zeit Rechnungen in elektronischer Form. Dabei werden gängige Rechnungsformate unterstützt, auch die weit verbreiteten Formate ZUGFeRD und XRechnung.

Beispiel ZUGFeRD: Höhere Prozesseffizienz mit der E-Rechnung (Bild: BRUNATA-METRONA-Gruppe)

Die E-Rechnung fügt sich in die digitalen Prozesse der Immobilienwirtschaft optimal ein:

  • Effiziente Verarbeitung: Dadurch, dass eine E-Rechnung elektronisch erstellt, übermittelt und bearbeitet wird, verkürzt sich der Abwicklungsprozess um mehrere Tage. Gleichzeitig sinkt der Bearbeitungsaufwand erheblich.
  • Geringe Fehlerquote: Die durchgängig elektronische Bearbeitung vermeidet Medienbrüche und manuelle Eingaben. Dadurch werden zahlreiche Fehlerquellen eliminiert.
  • Ressourcenschonung: Versand und Archivierung von E-Rechnungen benötigen weder Papier noch Toner.
  • Automatisierte Weiterverarbeitung: Rechnungsinhalte können automatisiert in der Software des Auftraggebers eingelesen und weiterverarbeitet werden

Wichtig zu wissen: Bereits seit 2011 sind elektronische Rechnungen klassischen Rechnungen rechtlich gleichgestellt und werden von immobilienwirtschaftlichen Unternehmen zunehmend nachgefragt.

1 Quelle: Marktanalyst Bruno Koch, Billentis