Unterjährige Verbrauchsinformationen
Monatliche Verbrauchs­informationen: transparent und automatisiert
Unterjährige Verbrauchsinformationen

Monatliche Verbrauchs­informationen: transparent und automatisiert

Die novellierte Heizkostenverordnung macht die Immobilienwirtschaft zu einer tragenden Säule im Klimaschutz: Ist ein Gebäude mit fernablesbaren Erfassungsgeräten ausgestattet, müssen Nutzende seit 2022 monatlich über den Verbrauch informiert werden. Diese unterjährigen Verbrauchs­informationen ermöglichen Eigeninitiative beim Energiesparen. Kürzere Informationsintervalle erhöhen jedoch den Verwaltungsaufwand. Abhilfe schafft ein routiniertes Dienstleistungsunternehmen mit den passenden Tools.

Unterjährige Verbrauchs­informationen

Unterjährige Verbrauchsinformationen mit BRUdirekt

Auf Basis moderner Funktechnologien haben wir fernablesbare Erfassungsgeräte entwickelt, mit denen sich die Verbrauchsinformationen schnell und sicher übermitteln lassen. Die erfassten Daten erhalten Sie übersichtlich und optisch ansprechend im Portal oder über die Web-App. Das macht Energieverbräuche transparent und hilft Ihnen und den Mietenden, Sparpotenziale zu erkennen.

Und für den Fall, dass Sie unsere Daten in Ihrem eigenen Portal verwalten wollen, nutzen Sie einfach unseren vollautomatischen Webservice. Der sorgt dafür, dass alle unterjährigen Verbrauchsinformationen direkt von Ihrem System abgeholt und verarbeitet werden.

Darauf können Sie sich verlassen

Aussagekräftige Vergleichswerte

Exakte Daten durch Witterungsbereinigung, Durchschnittswerte und Vorjahresvergleich.

Energiesparen leicht gemacht

Transparente Verbräuche gezielt optimieren.

Gezielt investieren

„Energiefresser“ identifizieren und austauschen.

Rechtssicherheit

Wir kennen die aktuellen Verordnungen und setzen sie für unsere Kunden um.

Ihr Plus bei uns

Beste Technik

Datentransfer durch zuverlässiges Funksystem.

Transparenz

Übersichtliche Aufbereitung von Verbrauchsdaten.

Für jeden das passende Tool

Informationen jederzeit in Kundenportal und App abrufen.

Anbindung Kundensystem

Bedienkomfort durch Nutzerportal bzw. App und einfaches Übertragen der Verbrauchsdaten.

Drei Fragen an unseren Kollegen Markus Heinzinger, Produktmanager BRUNATA-METRONA München zum Thema unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI)

„Nahezu alle unsere Wohnungen sind mit fernablesbaren Erfassungsgeräten und fernprüfbaren Rauchmeldern ausgestattet. Unsere Mitglieder schätzen den Komfort, dass sie für Ablese- und Inspektionstermine nicht zuhause bleiben müssen. Und wir profitieren davon, dass wir bei METRONA alle Leistungen aus einer Hand zu einem fairen Preis bekommen.
Digitalisierung ist ein wichtiges Thema für uns und wir sind überzeugt, hierfür mit METRONA den richtigen Partner an unserer Seite zu haben. Für die aktuellen Herausforderungen der EED sind wir bestens aufgestellt, Zukunftsthemen wie das Smart Meter Gateway haben wir bereits heute im Blick.“

FAQ – Häufige Fragen

Hat der Nutzer auch Anspruch auf unterjährige Verbrauchsinformationen, wenn in der Liegenschaft keine fernablesbaren Geräte installiert sind?

Nein, die Voraussetzung für die Verpflichtung zur Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen gilt erst, wenn entsprechende fernablesbare Erfassungsgeräte für die Heiz- bzw. Warmwasserkostenabrechnung verbaut sind.

Alle nicht fernablesbaren Verbrauchserfassungsgeräte müssen gemäß Heizkostenverordnung bis spätestens Ende 2026 durch fernablesbare Erfassungsgeräte ersetzt werden.

Welche gerätetechnische Ausstattung ist Voraussetzung dafür, dass die unterjährigen Verbrauchsinformationen den Nutzern bereitgestellt werden müssen?

Die Pflicht zur Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen nach § 6a der novellierten Heizkostenverordnung besteht unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten grundsätzlich dann, wenn Ihre Liegenschaft mit fernablesbaren Erfassungsgeräten und einem Gateway zur Fernübertragung der Ablesewerte ausgestattet ist.

Können auch bei „Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip unterjährige Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden?

Bei Liegenschaften mit „Verdunstern“ (nicht fernablesbar) können keine monatlichen Daten erhoben werden. Jedoch müssen diese Geräte bis spätestens Ende 2026 durch fernablesbare Erfassungsgeräte ersetzt werden.

Meine Liegenschaft hat einen Datensammler ohne Fernübertragungsmöglichkeit, aber ich möchte jetzt schon unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen. Wie gehe ich vor?

Der Datensammler wurde in der Regel in einem Mietangebot zusammen mit den Erfassungsgeräten für eine Betriebsdauer von 10 Jahren vorgesehen. Ein Austausch der Datensammler vor dem eigentlichen Regelaustausch ist nicht wirtschaftlich. Wir werden Sie informieren, wenn unter Einhaltung der rechtlichen Fristen für den Austausch der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, auch der Austausch des Datensammlers ansteht und werden Ihnen dann die unterjährigen Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen.

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