Wer ist zur Anzeige verpflichtet?
In erster Linie ist der Verwender (Gebäudeeigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften) eines Messgerätes zur Anzeige bei den Eichbehörden verpflichtet. Sollte der Verwender allerdings einen ...[mehr]
In erster Linie ist der Verwender (Gebäudeeigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften) eines Messgerätes zur Anzeige bei den Eichbehörden verpflichtet. Sollte der Verwender allerdings einen ...[mehr]
Mit dem neuen MessEG gibt es keine Erst-Eichung von Messgeräten mehr. Damit Verbrauchende geschützt sind, müssen die Eichbehörden über die Verwendung von ...[mehr]
Fall 1: BRUNATA-METRONA erfasst die Messwerte in Ihrem Auftrag BRUNATA-METRONA zeigt alle abgelesenen Messgeräte gesammelt bei den Eichbehörden an. Weitere Daten – ...[mehr]
Betroffen sind ausschließlich Wasser-, Wärme- und Kältezähler, die nach dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen werden. Dies betrifft sowohl die erstmalige ...[mehr]
Wenn die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfolgt, kann dies auf Grundlage von § 60 Ziffer 18 MessEG mit ...[mehr]