CO2-Steuer – FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema CO2-Steuer.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema CO2-Steuer.
Bisher konnten die in den Brennstoffkosten enthaltenen CO2-Kosten (resultierend aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEGH)) vollständig an die Mieter weitergebeben werden. Seit Beginn Abrechnungszeitraum 01. ...[mehr]
Die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz sind auf Abrechnungszeiträume für die Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten anzuwenden, die am ...[mehr]
Mit dem Gesetz soll eine gerechte Verteilung der entstandenen CO2-Kosten, entsprechend den jeweiligen Einflussmöglichkeiten, zwischen Vermietern und Mietern erfolgen. Außerdem soll der Anschluss ...[mehr]
Das Gesetz ist bereits am 01. Januar 2023 in Kraft getreten.
1. Bei Nichtwohngebäude: Für Nichtwohngebäude werden die CO2-Kosten unabhängig vom energetischen Zustand der Immobilie aufgeteilt. In der Regel tragen Vermietende und Mietende die ...[mehr]
Die neue Heizkostenabrechnung muss gemäß den Anforderungen des CO2KostAufG folgende ergänzende Angaben ausweisen: eine Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung in das Zehn-Stufenmodell ...[mehr]
Für unsere Kundinnen und Kunden nehmen wir die Einstufung in das Zehn-Stufenmodell vor. Wir ermitteln die anteiligen Kosten für Sie und die Mietenden. ...[mehr]
Die Aufteilung der CO₂-Kosten ist auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die angefallenen CO₂-Kosten, die durch den ...[mehr]
CO₂-Kosten sind eine Abgabe, die für Emissionen, also die Freisetzung von Kohlendioxid bezahlt werden muss. Sie beziehen sich auf die Menge an CO₂, ...[mehr]