Ab wann gilt die Einbaupflicht in meinem Bundesland?
Die Einbaupflicht ist in der jeweiligen Bauordnung/Landesbauordnung der Bundesländer geregelt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Infocenter.
Die Einbaupflicht ist in der jeweiligen Bauordnung/Landesbauordnung der Bundesländer geregelt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Infocenter.
Für die Ausstattung einer Wohnung sind die jeweiligen Eigentümer verantwortlich.
Die Ausstattung von gemeinschaftlich genutzten Bereichen ist derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die DIN 14676 argumentiert hierzu wie folgt: „Diese Räume sind keiner ...[mehr]
Die Mindestanzahl der benötigten Rauchmelder wird durch in die jeweilige Landesbauordnung definiert: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu ...[mehr]
Produktnorm DIN EN 14604 Die DIN EN 14604 ist eine Europäische Produktnorm, die die Anforderungen und Leistungskriterien für Rauchmelder im privaten Bereich ...[mehr]