In Nichtwohngebäuden ab einer bestimmten Größe mit starkem Publikumsverkehr bzw. behördlicher Nutzung muss der Energieausweis an gut sichtbarer Stelle aushängen.

Bei Gebäuden mit behördlicher Nutzung gilt dies ab 250 m² Nutzfläche. Bei öffentlichen Nichtwohngebäuden mit nichtbehördlicher Nutzung (Gebäude für gewerbliche, freiberufliche, kulturelle oder soziale Zwecke, z.B. mit größeren Läden, Hotels, Kaufhäusern, Restaurants oder Banken etc.) und starkem Publikumsverkehr muss der Aushangpflicht bei einer Nutzfläche von mehr als 500 m² nachgekommen werden.

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