CO₂-Kosten sind eine Abgabe, die für Emissionen, also die Freisetzung von Kohlendioxid bezahlt werden muss. Sie beziehen sich auf die Menge an CO₂, die bei Verbrennung fossiler Energieträger (Heizöl, Kohle, Flüssiggas, Erdgas und Fernwärme) entsteht. Sie ergeben sich durch einen vom Gesetzgeber im Brennstoffemissionshandelsgesetz („BEHG“) festgelegten Preis, der in vorgegebenen Abstufungen ansteigt und ab 2026 unter marktwirtschaftlichen Aspekten festgelegt wird.

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