Ein Befund (≥100 KBE/100ml) muss dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich gemeldet werden. Die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen hat umgehend zu erfolgen. Folgende Kontaminationsgrade werden unterschieden:
- mittlere Kontamination (≥ 100 koloniebildende Einheiten (KBE)/100 ml)
- hohe Kontamination (> 1.000 KBE/100 ml)
- extrem hohe Kontamination (> 10.000 KBE/100 ml)
Bei einer mittleren Kontamination von 100 oder mehr KBE (koloniebildenden Einheiten) pro 100 ml gilt Trinkwasser als belastet. Allerdings besteht bei diesem Wert nur ein geringes Infektionsrisiko, kurzfristige Maßnahmen sind nicht vorgeschrieben.
Über 1.000 KBE/100 ml sind kurzfristige Maßnahmen erforderlich, z. B. eine chemische oder thermische Desinfektion.
Über 10.000 KBE/100 ml können ein sofortiges Duschverbot, weitere Nutzungseinschränkungen sowie bauliche Abänderungen vorgeschrieben werden. In Einzelfällen entscheidet dies das zuständige Gesundheitsamt.