Preisbremse für Heizstrom nachjustiert

Veröffentlicht am: 28.07.2023
Am 23. Juni hat der Bundestag eine Änderung des Strom­preis­bremsen­gesetzes beschlossen. Die bisherige Strompreis­bremse sah vor, dass der Bruttopreis für Gering­verbraucher wie Haushalte und kleinere Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wurde. Dies galt für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs.

Preisbremse für Heizstrom nachjustiert Bei Privathaushalten, die eine Wärmepumpe oder etwa eine Nachtspeicherheizung betreiben, führte die Regelung in vielen Fällen nur zu geringen Entlastungen. Dadurch waren sie im Vergleich zu Betreibern reiner Öl- oder Gasheizungen benachteiligt.

Ab 1. August wird deshalb für Abnehmer mit einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr der Referenzpreis – also der Preis, zu dem sie 80 Prozent ihres Kontingents bekommen – von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt. Dies gilt jedoch nur für Stromkunden, die einen tageszeitvariablen Tarif haben.