WEG-Verwalter sollten sich jetzt zertifizieren lassen

Veröffentlicht am: 24.04.2024
Mit der WEG-Reform 2020 hat der Gesetzgeber die Vorschrift zum zertifizierten Verwalter eingeführt. Diese Vorschrift regelt, dass Wohnungseigentümer seit 1. Dezember 2023 die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen können. Für bestehende Verwalterverhältnisse gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2024.

Von der Vorschrift ausgenommen sind Klein­gemeinschaften in Eigenverwaltung. Hier dürfen einzelne Wohnungseigentümer keinen zertifizierten Verwalter verlangen. Ausnahmen gelten auch für bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Immobilienkaufleute oder geprüfte Immobilienfachwirte. Diese sind zertifizierten Verwaltern gleichgestellt.

Um die Zertifizierung zu erhalten, müssen Verwalter bei der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung ablegen. Dadurch weisen sie nach, dass sie über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügen, die für ihre Verwaltertätigkeit erforderlich sind.

Doch mit der einmaligen Zertifizierung ist es nicht getan. Bereits seit 2018 besteht für Immobilienverwalter eine Fortbildungspflicht. Diese Pflicht gilt auch für zertifizierte Verwalter und bedeutet, dass sie 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren erbringen müssen.

Als Partner von Immobilienverwaltern bieten die Unternehmen der BRUNATA-METRONA-Gruppe auch Schulungen an, die als Fortbildungsstunden angerechnet werden. Gerne können Sie hierzu Ihren Vertriebsbeauftragten ansprechen. Eine Übersicht geplanter Veranstaltungen finden Sie hier.