Unterjährige Verbrauchsinformation in der WEG-Verwaltung

Unterjährige Verbrauchsinformationen

Unterjährige Verbrauchsinformation in der WEG-Verwaltung

Für die Hausverwaltung für Wohnungseigentum (WEG-Verwaltung) hält die novellierte Heizkostenverordnung insbesondere bei der Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen ein paar Besonderheiten bereit.
Gemäß § 6a Abs. 1 HeizkostenV ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, den Nutzern, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, monatlich Informationen über ihren individuellen Verbrauch von Heizung und Warmwasser mitzuteilen.

Pflichten der WEG-Verwaltung und Eigentümer

Die unterjährigen Verbrauchsinformationen müssen dem Bewohner mitgeteilt werden. Im Fall einer WEG-Verwaltung ist in der Regel der Eigentümer als Abrechnungsnutzer (Empfänger der Heizkostenabrechnung) bei BRUNATA-METRONA hinterlegt. Ist der Eigentümer jedoch nicht gleichzeitig auch der Bewohner der Nutzeinheit, muss der entsprechende Bewohner bei BRUNATA-METRONA hinterlegt werden. Dies erfolgt über die Anwendung “Benutzerverwaltung BRUdirekt – Nutzerportal” im Kundenportal.

Unsere komfortable Lösung für Sie

Bisher war es nur für die WEG-Verwaltungen möglich, die Bewohnerpflege in der Benutzerverwaltung für die Eigentümer zu übernehmen.

Entlastung

In der aktuellen Benutzerverwaltung im Kundenportal ist es für WEG-Verwaltungen möglich, jetzt auch die Eigentümer in das Nutzerportal BRUdirekt einzuladen. Nach der Registrierung im Nutzerportal verfügen die Eigentümer über einen eigenen Administrationsbereich für ihre Bewohner. Damit können Eigentümer selbständig Bewohner neu anlegen oder Bewohnerwechsel schnell und unkompliziert mitteilen, ohne dass Sie als WEG-Verwaltung kontaktiert werden müssen.

Weitere Informationen, wie Sie die Eigentümer zur Bewohnerpflege berechtigen, erhalten Sie hier: Bewohnerpflege durch Eigentümer

So können Sie als WEG-Verwaltung individuell entscheiden, ob Sie die Bewohnerdaten weiterhin pflegen oder die Verwaltung der Bewohnerdaten dem Eigentümer überlassen.