Gemäß Trinkwasserverordnung ist mindestens alle drei Jahre eine Prüfung auf Legionellenbefall vorzunehmen (orientierende Untersuchung). Für öffentliche Gebäude gilt ein jährliches Untersuchungsintervall (z. B. Hotels, Fitnessstudios, etc.).

Betreibende einer Trinkwasseranlage müssen bei Legionellenbefall eine Vielzahl von weiteren Fristen im Auge behalten. Das gilt sowohl für die weiteren Untersuchungen (weitergehende Untersuchung und Nachuntersuchung) als auch für flankierende Maßnahmen, wie Nutzende zu informieren und die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt.

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