Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise:

  • Energieverbrauchsausweis
  • Energiebedarfsausweis

Der Energieverbrauchsausweis berücksichtigt Energieverbrauchswerte der letzten 36 Monate. In den Verbrauchswerten spiegeln sich u.a. der Einfluss Nutzender und der Betrieb der Anlage wider, so dass sich Energieeinsparungen durch Verhaltensänderungen von Nutzenden oder eine Effizienzsteigerung des Anlagenbetriebes gut abbilden lassen. Der für den Energieausweis zu Grunde gelegte Energieverbrauch wird in den aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen von unterschiedlichen klimatischen Bedingungen beeinflusst. Für einen aussagekräftigen Vergleich müssen daher die Verbrauchswerte klimabereinigt werden.

Beim Energiebedarfsausweis wird nach einer Aufnahme der Gebäude- und anlagetechnischen Daten der jährliche Energiebedarf eines Gebäudes unter Berücksichtigung von baulichen und anlagentechnischen Eigenschaften (Dämmung, Baumaterialien, Bauweise, Heizungsanlage) errechnet. Zu Grunde gelegt werden dabei normierte Rechenwerte und standardisierte Randbedingungen – z.B. beim Klima und beim Nutzungsverhalten.

Bei der Berechnung der Energiekennwerte wird bei Wohngebäuden die Energie für Raumheizung, Warmwassererzeugung und Kühlung angesetzt. Bei Nichtwohnungsnutzung wird zusätzlich ein Energiekennwert für Strom ermittelt. Bei beiden Ausweisarten sind Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz (Modernisierungsempfehlungen) enthalten.

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