Kostenaufteilung für Kohlendioxid beschlossen

Veröffentlicht am: 18.11.2022
Der Bundestag hat dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxid­kosten (Kohlendioxid­kostenaufteilungs­gesetz – CO2KostAufG) zugestimmt. Es tritt zum 01.01.2023 in Kraft und legt fest, wie der aus dem Brennstoff­emissions­handelsgesetz (BEHG) herrührende CO2-Preis- zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt wird.

CO2-Umlage beschlosssen Bei Wohngebäuden erfolgt die Kostenaufteilung nach einem 10-Stufenmodell entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes. Als Basis für die Klassifizierung des Gebäudes wird auf die jährliche Heizkostenabrechnung zurückgegriffen. Bei Nichtwohngebäuden wird zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingeführt.

Die Regelungen gelten unbefristet und sollen spätestens zum Ablauf der Festpreisphase des BEHG Ende 2025 um ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude ergänzt und bis zum 30.09.2026 evaluiert werden. Die erforderliche Datengrundlage soll bis zum Ende des Jahres 2024 erarbeitet werden.

Die ursprünglich für 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr verschoben. Dadurch verschieben sich auch die bereits für die Zukunft geplanten Erhöhungen. Der aktuelle CO2-Preis liegt bei 30 Euro pro Tonne.